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Begriff

Numerus clausus

Der Numerus clausus ist eine Zulassungsbeschränkung, bei der ein Studienplatz nur an Bewerber mit bestimmten Auswahlkriterien vergeben wird.

Der Numerus clausus, kurz NC, bezeichnet eine Zulassungsbeschränkung. Wenn mehr Menschen einen Studienplatz wollen als verfügbar sind, entscheidet ein Auswahlverfahren, meist über die Abschlussnote oder Wartezeit. Der NC ist nicht bei allen Studiengängen gleich.

Viele Fachhochschulen und HAWen arbeiten mit eigenen Auswahlverfahren, etwa Gesprächen, Eignungstests oder Motivationsschreiben. Die Kriterien stehen in der Zulassungsordnung und sind je nach Studiengang sehr verschieden. Ein NC bedeutet also nicht automatisch dieselbe Hürde wie an anderen Hochschulen.

Wer sich bewirbt, sollte die Zulassungsvoraussetzungen früh prüfen. Fristen und Unterlagen sind oft streng, und ein verpasster Termin lässt sich meist nicht nachholen.

Ähnliche Stichwörter

  • ZulassungsbeschränkungEine Zulassungsbeschränkung begrenzt die Zahl der Studienplätze und regelt, nach welchen Kriterien Bewerber ausgewählt werden.
  • EignungsprüfungEine Eignungsprüfung ist ein Auswahlverfahren, mit dem Hochschulen prüfen, ob Bewerber für einen künstlerischen oder praktischen Studiengang geeignet sind.
  • BewerbungsfristDie Bewerbungsfrist ist der festgelegte Zeitraum, in dem Unterlagen für einen Studiengang eingereicht werden müssen, damit die Bewerbung berücksichtigt wird.
  • HochschulzugangsberechtigungDie Hochschulzugangsberechtigung ist der formale Nachweis, dass man ein Studium an einer bestimmten Hochschulart beginnen darf.