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Begriff

Exmatrikulation

Die Exmatrikulation ist die offizielle Beendigung der Studierendeneigenschaft an einer Hochschule, etwa nach Abschluss oder Abbruch.

Die Exmatrikulation ist das förmliche Ende der Zugehörigkeit zu einer Hochschule. Sie erfolgt nach dem Abschluss des Studiums, nach einem Studienabbruch oder bei einem Wechsel an eine andere Hochschule. Danach besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Studierendenstatus und Leistungen.

Die Exmatrikulation hat Folgen für Versicherungen, Kindergeld und andere Leistungen, die an den Studierendenstatus gekoppelt sind. Deshalb sollten Betroffene rechtzeitig klären, welche Auswirkungen sich ergeben. Das Studierendensekretariat erklärt die Schritte.

Wer sich exmatrikulieren lässt, sollte Bescheinigungen wie den Nachweis über erbrachte Leistungen anfordern. Diese Unterlagen sind wichtig für Bewerbungen oder einen späteren Studienwechsel.

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