Begriff
Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag regelt Inhalte, Dauer, Vergütung und Pflichten zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb.
Der Ausbildungsvertrag ist die schriftliche Grundlage einer Berufsausbildung oder eines dualen Studiums im Betrieb. Er legt fest, wie lange die Ausbildung dauert, welche Inhalte vermittelt werden, welche Vergütung gezahlt wird und welche Pflichten beide Seiten haben. Er wird zwischen Betrieb und Auszubildendem geschlossen.
Bei dualen Studiengängen ist oft zusätzlich ein Studienvertrag mit der Hochschule oder Akademie vorgesehen. Beide Verträge sollten zueinander passen, damit Praxis- und Studienphasen nicht kollidieren. Unklarheiten in diesen Dokumenten lassen sich meist vor Beginn klären.
Wer einen Vertrag unterschreibt, sollte Kündigungsfristen, Probezeit und Regelungen zu Urlaub und Prüfungszeiten genau lesen. Im Zweifel hilft die Industrie- und Handelskammer oder die zuständige Stelle.
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- StudienvertragDer Studienvertrag regelt das Verhältnis zwischen Studierenden und einer Hochschule oder Partnerakademie, besonders bei dualen Programmen.
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